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Was gibt es Neues in der Branche der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik? Wir haben die aktuellsten Branchennews für Sie recherchiert und auf dieser Seite zusammengestellt, damit Sie auf dem Laufenden bleiben!
Wasser sparen im Badezimmer ist nicht schwer. Mit einfachen Mitteln können wir alle dazu beitragen, die wertvolle Ressource Wasser zu schonen, ohne uns dabei den täglichen Komfort zu nehmen.
Der größte Teil des Wasserverbrauchs pro Kopf (das so genannte „virtuelle Wasser“) entfällt auf die Produktion von konsumierten Waren. Um dieser Wasserverschwendung entgegenzuwirken, hilft ein bewusstes Konsumverhalten. Aber auch im direkten Umgang mit Wasser können wir eine ganze Menge tun. Allein im Badezimmer gibt es einfache Möglichkeiten, eine ganze Menge Wasser einzusparen.
Duschen spart im Gegensatz zum Baden enorm viel Wasser. Besonders sparsam duschen Sie mit einer wassersparenden Brause, die den Wasserverbrauch durch integrierte Durchflussbegrenzer um bis zu 40 % senken können. Moderne Lösungen ermöglichen dabei trotzdem einen vollen Wasserstrahl, sodass Sie keine Abstriche beim Duschkomfort haben.
Besonders innovativ: Smarte Duschsysteme mit einer digitalen Brause, die Ihnen Wassermenge und Temperatur anzeigt.
Auch beim Händewaschen ist das Sparpotenzial groß. Auch hier sorgen Durchflussbegrenzer für einen reduzierten Wasserverbrauch. Luftsprudler mengen dabei dem Wasser Luft bei, sodass trotzdem ein voller Wasserstrahl entsteht.
Darüber hinaus gibt es intelligente Armaturen mit verschiedenen Energiesparfunktionen. Auch berührungslose Armaturen helfen dabei, nur so viel Wasser zu verwenden, wie benötigt wird.
Im Oktober 2024 wurde das EnSimiMaV vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Jetzt regelt hier insbesondere § 60c die Pflicht zum hydraulischen Abgleich. Das betrifft primär Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.
Es gibt keine allgemeine Pflicht für einen hydraulischen Abgleich. Die Pflicht betrifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Das bezieht sich auf alle neu eingebauten Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen, mit Ausnahme von Wärmepumpen.
Wenn Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, kann in diesem Rahmen auch eine (ebenfalls verpflichtende) Heizungsprüfung nachgewiesen werden.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ kann ein hydraulischer Abgleich mit bis zu 15 % bezuschusst werden. Hierfür ist das BAFA zuständig.
Dabei müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
Laut § 60c des GEG müssen mindestens folgende Punkte geprüft und gegebenenfalls angepasst werden:
In jedem Fall sind die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, sowie die verschiedenen Einstellungen der Geräte und andere wichtige Daten schriftlich festzuhalten.
Nach dem EnSimiMaV regelt jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – insbesondere § 60b – die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung. Das betrifft primär Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Heizungsoptimierung. Die Pflicht betrifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Das bezieht sich auf alle Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen.
Wenn Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, kann in diesem Rahmen auch eine (ebenfalls verpflichtende) Heizungsprüfung nachgewiesen werden.
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten die neue Regelungen und Fristen des GEG bezüglich der Prüfung und Optimierung alter Heizanlagen.
Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 15 Jahren innerhalb eines Jahres geprüft und optimiert werden. Hiervon ausgenommen sind Wärmepumpen.
Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
Nach dem § 60b GEG muss geprüft werden, ob:
Zur Optimierung sind folgende Eingriffe regelmäßig notwendig:
Wobei hier keinerlei negative Auswirkungen auf das Gebäude oder die menschliche Gesundheit entstehen dürfen.
Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizen aktuell noch mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Die Energiewende dient dazu, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Welche Regelungen gelten aktuell für Sie?
In Neubaugebieten muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für Neubauten, deren Bauantrag seit Januar 2024 gestellt wurden.
In bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen funktionierende Öl- und Gas-Heizungen weiter genutzt und sogar neue eingebaut werden. Auch Reparaturen sind möglich. Bei nicht reparierbaren Heizungen ist der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich, beispielsweise in Form einer Hybridlösung (z. B. in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie oder grünen Gasen) oder im Rahmen verschiedener Übergangsfristen. Auch eine Befreiung von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen ist in Härtefällen möglich.
Wenn Sie in der Übergangsphase bis 2026/2028 eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen wollen, müssen SIe zuvor eine Beratung durch einen Energieberater/eine Energieberaterin oder Installateur/eine Installateurin in Anspruch nehmen.
Finanzielle Unterstützung und günstige Kredite vom Bund erleichtern Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Übergang zu nachhaltigen Heizsystemen, die zu 65 % aus erneuerbarer Energie gespeist werden.
Welche Möglichkeiten haben Sie, um die 65 %-Regelung zu erfüllen?
Die ausführlichen Regelungen und weiterführende Informationen finden Sie auf www.energiewechsel.de
Moderne Haustechnik entwickelt sich stetig weiter. Effizienz, Nachhaltigkeit und langfristige Wirtschaftlichkeit stehen dabei immer stärker im Fokus.
Von der Planung bis zur fachgerechten Umsetzung gewinnen ganzheitliche Konzepte an Bedeutung. Eine saubere Abstimmung sorgt für zuverlässige und langlebige Systeme.
Aktuelle Anforderungen verlangen klare Prozesse, hochwertige Ausführung und transparente Beratung – die Basis für nachhaltige Entscheidungen.