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Aktuelle Themen & Neues aus der Branche

Was gibt es Neues in der Branche der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klima­technik? Wir haben die aktu­ellsten Branchen­news für Sie recher­chiert und auf dieser Seite zusam­men­gestellt, damit Sie auf dem Laufenden bleiben!

Wasser sparen im Bad

 

 

Wasser sparen im Badezimmer ist nicht schwer. Mit einfachen Mitteln kön­nen wir alle dazu bei­tragen, die wert­volle Res­source Was­ser zu schonen, ohne uns dabei den täglichen Komfort zu nehmen.

Der größte Teil des Wasser­ver­brauchs pro Kopf (das so genannte „vir­tuelle Wasser“) ent­fällt auf die Pro­duk­tion von kon­su­mier­ten Waren. Um dieser Wasser­ver­schwen­dung ent­gegen­zu­wir­ken, hilft ein be­wuss­tes Kon­sum­ver­halten. Aber auch im direkten Umgang mit Wasser können wir eine ganze Menge tun. Allein im Badezimmer gibt es einfache Möglichkeiten, eine ganze Menge Wasser einzusparen.

Gute Gründe zum Wasser sparen

  1. Wer Wasser spart, spart Ener­gie, denn ein Groß­teil des Trink- und Brauch­wassers wird zu­vor er­hitzt.
  2. Abwasser und die da­rin ent­hal­te­nen Schad­stoffe be­lasten die Um­welt. Des­halb ist es besser, we­niger Ab­wasser zu pro­du­zieren.
  3. Ein hoher Wasser­ver­brauch ver­än­dert das Gleich­gewicht des Bo­dens und ent­zieht das Wasser der Pflanzen­welt.
  4. Wer Wasser spart, spart Geld!

Wasser sparen in der Dusche

Du­schen spart im Ge­gen­satz zum Ba­den enorm viel Was­ser. Be­son­ders spar­sam du­schen Sie mit ei­ner was­ser­spa­ren­den Brause, die den Was­ser­ver­brauch durch in­te­grier­te Durch­fluss­be­gren­zer um bis zu 40 % sen­ken können. Mo­der­ne Lö­sun­gen er­mög­li­chen da­bei trotz­dem ei­nen vol­len Was­ser­strahl, so­dass Sie kei­ne Ab­stri­che beim Dusch­komfort haben.

Be­son­ders in­no­va­tiv: Smarte Dusch­sys­te­me mit ei­ner digitalen Brause, die Ih­nen Was­ser­men­ge und Tem­pe­ra­tur anzeigt.

Dusche

Eine neue Dusche lohnt sich immer! Hier finden Sie Tipps & Ideen rund um das Thema neue Dusche.

Sparsame Armaturen

Auch beim Händewaschen ist das Spar­po­ten­zial groß. Auch hier sorgen Durch­fluss­be­gren­zer für einen reduzierten Was­ser­verbrauch. Luft­spru­dler mengen da­bei dem Wasser Luft bei, sodass trotz­dem ein voller Wasser­strahl ent­steht.

Darüber hinaus gibt es intelligente Ar­ma­tu­ren mit verschiedenen Ener­gie­spar­funk­tio­nen. Auch berührungslose Armaturen helfen dabei, nur so viel Wasser zu verwenden, wie benötigt wird.

Pflicht zum hy­drau­li­schen Abgleich GEG

 

Im Oktober 2024 wurde das EnSimiMaV vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab­ge­löst. Jetzt re­gelt hier ins­be­son­de­re § 60c die Pflicht zum hy­drau­li­schen Abgleich. Das be­trifft pri­mär Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.

Für wen ist ein hy­drau­li­scher Abgleich Pflicht?

Es gibt keine all­ge­mei­ne Pflicht für einen hydraulischen Abgleich. Die Pflicht be­trifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sons­ti­gen selbst­stän­di­gen Nutzungseinheiten. Das be­zieht sich auf alle neu ein­ge­bau­ten Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nut­zen, mit Ausnahme von Wärmepumpen.

Wenn Sie einen hy­drau­li­schen Abgleich durch­füh­ren las­sen, kann in die­sem Rahmen auch eine (eben­falls ver­pflich­ten­de) Heizungsprüfung nach­ge­wie­sen werden.

Gibt es Förderungen für einen hy­drau­li­schen Abgleich?

Im Rahmen der „Bundesförderung für ef­fi­zi­en­te Gebäude – Einzelmaßnahmen“ kann ein hy­drau­li­scher Abgleich mit bis zu 15 % be­zu­schusst wer­den. Hierfür ist das BAFA zuständig.

Dabei müs­sen fol­gen­de Vorraussetzungen er­füllt sein:

  • ein Bestandsgebäude darf höchs­tens fünf Wohneinheiten haben
  • ein Nichtwohngebäude darf höchs­tens 1.000 qm be­heiz­te Fläche besitzen
  • die Heizanlage muss min­des­tens zwei Jahre alt sein
  • der Antrag muss vor dem Vertragsschluss zur Durchführung des hy­drau­li­schen Abgleichs erfolgen

Was muss durch­ge­führt werden?

Laut § 60c des GEG müs­sen min­des­tens fol­gen­de Punkte ge­prüft und ge­ge­be­nen­falls an­ge­passt werden:

  • die Heizlast für jeden Raum
  • die Heizkörper und deren Funktionalität, ins­be­son­de­re im Bezug auf die Vorlauftemperatur
  • die Vorlauf­temperatur, damit diese mög­lichst ge­ring ist

In jedem Fall sind die Durchführung des hy­drau­li­schen Abgleichs, sowie die ver­schie­de­nen Einstellungen der Geräte und an­de­re wich­ti­ge Daten schrift­lich festzuhalten.

Pflicht zur Heizungsoptimierung und Prüfung laut GEG

 

Nach dem EnSimiMaV re­gelt jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ins­be­son­de­re § 60b – die Pflicht zur Heizungsprüfung und -​optimierung. Das be­trifft pri­mär Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.

Für wen ist eine Hei­zungs­optimierung Pflicht?

Es gibt keine all­ge­mei­ne Pflicht zur Heizungsoptimierung. Die Pflicht be­trifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sons­ti­gen selbst­stän­di­gen Nutzungseinheiten. Das be­zieht sich auf alle Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen.

Wenn Sie einen hy­drau­li­schen Abgleich durch­füh­ren las­sen, kann in die­sem Rahmen auch eine (eben­falls ver­pflich­ten­de) Heizungsprüfung nach­ge­wie­sen werden.

Die neuen Fristen zur Hei­zungs­optimierung

Seit dem 1. Oktober 2024 gel­ten die neue Regelungen und Fristen des GEG be­züg­lich der Prüfung und Optimierung alter Heizanlagen.

Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 ein­ge­baut wur­den, müs­sen nach 15 Jahren in­ner­halb eines Jahres ge­prüft und op­ti­miert wer­den. Hiervon aus­ge­nom­men sind Wärmepumpen.

Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 ein­ge­baut wur­den, müs­sen bis zum 30. September 2027 ge­prüft und op­ti­miert werden.

Was muss ge­prüft werden?

Nach dem § 60b GEG muss ge­prüft wer­den, ob:

  • die Heizung op­ti­mal ein­ge­stellt ist
  • die Heizungspumpe ef­fi­zi­ent arbeitet
  • die Rohrleitungen oder Armaturen ge­dämmt wer­den müssen
  • die Vorlauftemperatur ge­sengt wer­den kann

Was muss op­ti­miert werden?

Zur Optimierung sind fol­gen­de Eingriffe re­gel­mä­ßig notwendig:

  • die Vorlauftemperatur sen­ken, oder die Heizkurve an­pas­sen, falls diese grob falsch ein­ge­stellt war
  • das Aktivieren ver­schie­de­ner Einstellungen, die die Heizung au­to­ma­tisch ab­schal­ten oder ab­sen­ken. Sowas wäre zum Beispiel eine Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung. Hier wer­den die zum Verhaltens des Nutzers oder der Nutzerin und der Umgebungstemperatur pas­sen­den Einstellungen ver­wen­det. Außerdem muss über ins­be­son­de­re Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung in­for­miert werden.
  • den Zirkulationsbetrieb (im Rahmen des Gesundheitsschutzes) optimieren
  • die Umwälzpumpe auf ord­nungs­ge­mä­ßen Einstellung überprüfen
  • die Warmwassertemperaturen (im Rahmen des Gesundheitsschutzes) senken
  • die Heizgrenztemperatur sen­ken damit die Heizperiode und die Heiztage ver­rin­gert wer­den können
  • die Informierung über an­de­re Einsparmaßnahmen und er­neu­er­ba­re Energie

Wobei hier kei­ner­lei ne­ga­ti­ve Auswirkungen auf das Gebäude oder die mensch­li­che Gesundheit ent­ste­hen dürfen.

Gebäudeenergiegesetze (GEG): das Wichtigste in Kürze

 

Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizen aktuell noch mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Die Energiewende dient dazu, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Welche Regelungen gelten aktuell für Sie?

Regelung für Neubauten in Neubaugebieten

In Neubaugebieten muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für Neubauten, deren Bauantrag seit Januar 2024 gestellt wurden.

 

Regelung für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken

In bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen funk­tio­nie­ren­de Öl- und Gas-Hei­zun­gen wei­ter ge­nutzt und sogar neue eingebaut wer­den. Auch Re­pa­ra­tu­ren sind mög­lich. Bei nicht re­pa­rier­ba­ren Hei­zun­gen ist der Ein­bau ei­ner neu­en Öl- oder Gas­hei­zung wei­ter­hin mög­lich, bei­spiels­wei­se in Form ei­ner Hy­brid­lö­sung (z. B. in Kom­bi­na­ti­on mit Wär­me­pum­pe oder So­lar­ther­mie oder grü­nen Ga­sen) oder im Rah­men ver­schie­de­ner Über­gangs­fris­ten. Auch ei­ne Be­frei­ung von der Pflicht zum er­neu­er­ba­ren Hei­zen ist in Här­te­fäl­len möglich.

Übergangsfristen

  • Ab dem 30. Juni 2026 werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen Pflicht.
  • Ab dem 30. Juni 2028 gilt dies auch für kleinere Städte.
  • Abhängig von der jeweils kommunalen Wärmeplanung kann es allerdings frühere Fristen geben.

Wenn Sie in der Über­gangs­pha­se bis 2026/2028 ei­ne neue Gas- oder Öl­hei­zung ein­bauen wollen, müssen SIe zu­vor ei­ne Be­ra­tung durch ei­nen En­er­gie­be­ra­ter/eine En­er­gie­be­ra­terin oder In­stal­la­teur/eine In­stal­la­teurin in An­spruch nehmen.

Fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung und güns­ti­ge Kre­di­te vom Bund er­leich­tern Per­so­nen mit nied­ri­gem und mitt­le­rem Ein­kom­men den Über­gang zu nach­hal­ti­gen Heiz­sys­te­men, die zu 65 % aus er­neu­er­ba­rer En­er­gie ge­speist wer­den.

Klimafreundlich heizen: Was heißt das?

Welche Möglichkeiten haben Sie, um die 65 %-Regelung zu erfüllen?

  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
  • Solarthermie-Heizung
  • Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, …)
  • Gasheizung mit erneuerbaren Gasen

Die ausführlichen Regelungen und weiterführende Informationen finden Sie auf www.energiewechsel.de

  • Zukunft der Haustechnik

    Moderne Haustechnik entwickelt sich stetig weiter. Effizienz, Nachhaltigkeit und langfristige Wirtschaftlichkeit stehen dabei immer stärker im Fokus.

  • Durchdachte Lösungen aus einer Hand

    Von der Planung bis zur fachgerechten Umsetzung gewinnen ganzheitliche Konzepte an Bedeutung. Eine saubere Abstimmung sorgt für zuverlässige und langlebige Systeme.

  • Qualität, Transparenz & Verlässlichkeit

    Aktuelle Anforderungen verlangen klare Prozesse, hochwertige Ausführung und transparente Beratung – die Basis für nachhaltige Entscheidungen.

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